EU-Regelungen für die schönste Zeit des Jahres
Bereits im Jahre 2015 hat die Europäische Union für Reisenden und Verbraucher wichtige Regelungen für Pauschalreisen ins Rolle gebracht. Dabei wurden Dinge geregelt wie Informationspflicht, die Haftung von Unternehmen aus der Reisebranche, der Schutz für den Verbraucher vor der Pleite des Reiseveranstalters, aber auch des Reisevermittlers.
Wie wichtig
derartige Regelungen für den Verbraucher sind und wie schnell es gehen, dass
ein namhaftes, großes Unternehmen in die Insolvenz rutscht, zeigt der Fall Thomas Cook.
Wenn
Reiseveranstalter also Insolvenz anmelden müssen, ist der Pauschalurlaub
finanziell abgesichert. Soweit die Theorie. Doch der Fall Thomas Cook hat auch
deutlich gemacht, dass die dafür vorgesehenen Versicherungen
nicht unbedingt ausreichen. Oder um mit einem Bild zu sprechen: Es wurde aus
Kostenründen nur ein Kleinwagen versichert, unterwegs war aber ein Auto der
absoluten Luxusklasse, bzw. ein Reisebus.
Eine
Regelung ist gut, aber wenn sie natürlich nicht weitreichend umgesetzt wird,
nur die Hälfte wert. Wenn schon die großen Reiseveranstalter Probleme haben,
die Pauschalreisen ausreichend abzusichern, wie sieht es dann mit den Kleinen
dieser Branche aus. Die Absicherung bringt Zusatzkosten, die den einen oder
anderen Veranstalter in Schwierigkeiten bringen könnten. Wie ist das zum
Beispiel mit ganz kleinen Veranstaltern, mit einem Bergführer, der Bergreisen
mit geführten Bergtouren
sowie Unterkunft und Verpflegung als Gesamtpaket anbietet? Beginnt das bereits mit der Buchung einer Hüttenübernachtung mit Halbpension durch den Veranstalter für seine Gruppe, oder gibt es hier Ausnahmen? Auch diese Reisen
zum Wandern und Bergsteigen oder auch bei Skitouren im Winter müssten dann
eigentlich abgesichert sein.
- Ganz detaillierte Infos zu diesem Thema finden Sie unter euro-lex.europa.eu – hier ist auf 33 Seiten die EU-Richtlinie zu finden.
- Doch auch der ADAC vertritt die Interessen von Urlaubern und hat einen aufschlussreichen Artikel zum konkreten Fall Thomas Cook verfasst.
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