EU-Regelungen für die schönste Zeit des Jahres

Bereits im Jahre 2015 hat die Europäische Union für Reisenden und Verbraucher wichtige Regelungen für Pauschalreisen ins Rolle gebracht. Dabei wurden Dinge geregelt wie Informationspflicht, die Haftung von Unternehmen aus der Reisebranche, der Schutz für den Verbraucher vor der Pleite des Reiseveranstalters, aber auch des Reisevermittlers.

Wie wichtig derartige Regelungen für den Verbraucher sind und wie schnell es gehen, dass ein namhaftes, großes Unternehmen in die Insolvenz rutscht, zeigt der Fall Thomas Cook.

Wenn Reiseveranstalter also Insolvenz anmelden müssen, ist der Pauschalurlaub finanziell abgesichert. Soweit die Theorie. Doch der Fall Thomas Cook hat auch deutlich gemacht, dass die dafür vorgesehenen Versicherungen nicht unbedingt ausreichen. Oder um mit einem Bild zu sprechen: Es wurde aus Kostenründen nur ein Kleinwagen versichert, unterwegs war aber ein Auto der absoluten Luxusklasse, bzw. ein Reisebus.

Eine Regelung ist gut, aber wenn sie natürlich nicht weitreichend umgesetzt wird, nur die Hälfte wert. Wenn schon die großen Reiseveranstalter Probleme haben, die Pauschalreisen ausreichend abzusichern, wie sieht es dann mit den Kleinen dieser Branche aus. Die Absicherung bringt Zusatzkosten, die den einen oder anderen Veranstalter in Schwierigkeiten bringen könnten. Wie ist das zum Beispiel mit ganz kleinen Veranstaltern, mit einem Bergführer, der Bergreisen mit geführten Bergtouren sowie Unterkunft und Verpflegung als Gesamtpaket anbietet? Beginnt das bereits mit der Buchung einer Hüttenübernachtung mit Halbpension durch den Veranstalter für seine Gruppe, oder gibt es hier Ausnahmen? Auch diese Reisen zum Wandern und Bergsteigen oder auch bei Skitouren im Winter müssten dann eigentlich abgesichert sein.


  • Ganz detaillierte Infos zu diesem Thema finden Sie unter euro-lex.europa.eu – hier ist auf 33 Seiten die EU-Richtlinie zu finden.
  • Doch auch der ADAC vertritt die Interessen von Urlaubern und hat einen aufschlussreichen Artikel zum konkreten Fall Thomas Cook verfasst.
Es geht bei diesem Thema um die schönste und für viele Menschen wertvollste Zeit des Jahres - es geht um den wohlverdienten Urlaub, der ja auch meist kein billiges Vergnügen ist. Eine Regelung und Absicherung ist also absolut sinnvoll. Egal, ob Badeurlaub, Wanderreise, Bergabenteuer oder Skiurlaub. Aber noch besser ist es natürlich, wenn alles nach Plan läuft. Und genau das wünschen wir ihnen für die schönste Zeit des Jahres: einen reibungslosen Urlaub, der ihre Erwartungen erfüllt, der Freude bringt und nicht Ärger und von dem Sie erholt, gestärkt und gesund nachhause zurückkehren.

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