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EU-Regelungen für die schönste Zeit des Jahres

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Bereits im Jahre 2015 hat die Europäische Union für Reisenden und Verbraucher wichtige Regelungen für Pauschalreisen ins Rolle gebracht. Dabei wurden Dinge geregelt wie Informationspflicht, die Haftung von Unternehmen aus der Reisebranche, der Schutz für den Verbraucher vor der Pleite des Reiseveranstalters, aber auch des Reisevermittlers. Wie wichtig derartige Regelungen für den Verbraucher sind und wie schnell es gehen, dass ein namhaftes, großes Unternehmen in die Insolvenz rutscht, zeigt der Fall Thomas Cook. Wenn Reiseveranstalter also Insolvenz anmelden müssen, ist der Pauschalurlaub finanziell abgesichert. Soweit die Theorie. Doch der Fall Thomas Cook hat auch deutlich gemacht, dass die dafür vorgesehenen Versicherungen nicht unbedingt ausreichen . Oder um mit einem Bild zu sprechen: Es wurde aus Kostenründen nur ein Kleinwagen versichert, unterwegs war aber ein Auto der absoluten Luxusklasse, bzw. ein Reisebus. Eine Regelung ist gut, aber wenn sie natürlich nicht weit